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Die Dienstgrade auf dem Weg zum Kapitän

Die Dienstgrade, die ein Anwärter auf dem Weg zum Kapitän durchläuft, stehen für die jeweils erworbenen Fähigkeiten.

  1. Binnenschiffer-Kontrolleur: Erlernt die Aufgaben in der Binnenschifffahrt (Tauwerk, Vertäuen) und kontrolliert die Fahrausweise.
  2. Kontrolleur 1 – Hilfssteuermann: Führt schifffahrtsspezifische Aufgaben durch und erlernt die Schiffsführung (dieselbetrieben und dieselelektrisch), Navigationsrouten und Manöver.
  3. Steuermann: Auf den Dampfern die Nummer Zwei nach dem Kapitän. Er unterstützt und vertritt den Kapitän und perfektioniert seine Navigationskenntnisse. Er beteiligt sich an den schifffahrtsspezifischen Arbeiten an Bord und ist für die Reinigung und die Sauberkeit des Schiffes verantwortlich. Er leitet das Vertäuen und kontrolliert es nach Dienstende.
  4. Schiffsführer, Schiffsführer HGA: Führt Schiffe mit weniger als 300 Fahrgästen (1. eidgenössische Prüfung).
  5. Kapitänanwärter: Kommandiert nach absolvierter BAV-Prüfung Schiffe mit mehr als 300 Plätzen. Darüber hinaus kann er motorisierte Belle-Époque-Schiffe führen (dieselelektrisch).
  6. Kapitän II: Bestätigt seinen Status als Kapitän und leistet während der Vereidigungszeremonie in Anwesenheit des Waadtländer Präfekten seinen Diensteid.
  7. Kapitän I: Kann sämtliche Schiffskategorien der CGN (Motor- und Dampfschiffe) führen.
  8. 1. Kapitän: Flottenchef und Vertreter der Kapitäne gegenüber den Behörden. Er ist für die Sicherheit an Bord der Schiffe und der Navigation verantwortlich und arbeitet ausserdem als «Kapitänsausbilder».

Die CGN hat nun 27 vereidigte Kapitäne in ihren Reihen.